Heilpraktikerausbildung planen
In Deutschland bieten etliche allgemeine Bildungsinstitute und naturheilkundlich spezialisierte Schulen ihre Heilpraktikerausbildungskurse im Präsenzunterricht an. Wer lieber zu Hause im Selbststudium lernt, kann sich über Lehrgänge der Fernschulen auf die Prüfung zum Heilpraktiker vorbereiten. Viele Anbieter ergänzen mittlerweile ihre Studienangebote für angehende Heilpraktiker durch Webinare und E-Learning-Module.
In der Regel enthalten alle Kurse immer auch Präsenzseminare, zu denen die Studierenden in regelmäßigen Zeitabständen anreisen müssen. Das Angebot für Interessenten ist in seiner Vielseitigkeit schwer überschaubar. Alle Angebote haben aber eins gemeinsam: Bei Kursende wird kein Bildungsabschluss am ausbildenden Institut erworben.
Hinweis:
Die Kurse bereiten lediglich auf die Heilpraktikerprüfung vor, die vor dem regional zuständigen Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Dort fallen separate Gebühren an. Auch diese Vorgaben und Kosten müssen bei der Planung der Heilpraktikerausbildung sowie der Ausbildungsfinanzierung bedacht werden.
Angebote genau vergleichen
Bereits bei der Auswahl des Ausbildungsanbieters kann viel Geld gespart werden. Die einzelnen Bildungsinstitute variieren in den Preisen und werben mit teils zeitlich befristeten Sonderangeboten. Aktuelle Preisvergleiche lohnen sich daher immer.
Berücksichtigt werden müssen bei einer Kostenaufstellung neben den Schulgebühren auch die Ausgaben für Fachbücher und andere Lehrmaterialen, Fahrtkosten und eventuelle Übernachtungskosten für Präsenzunterricht, sowie die Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes. Für eine Teilnahme an Webinaren und ähnlichen Onlineunterrichtseinheiten kann die Anschaffung eines leistungsfähigen PCs und eines Headsets zusätzlich zu Buche schlagen.
Info:
In der Addition der zu erwartenden Gesamtkosten für die Ausbildung kommen rasch mehrere tausend Euro zusammen. Ein genauer Preisvergleich und die Suche nach möglichen Kostenersparnissen lohnen sich.
Modalitäten, Ratenzahlung und Rabatte
Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Ausbildungsinstitut kann sich auch nach den Zahlungsbedingungen der Institution richten. Wird ein Interessent die komplette Studiengebühr bereits bei Vertragsabschluss in einem Betrag zahlen, profitiert er bei einigen Bildungsanbietern von Skonto, also einem Preisnachlass. Dies sind je nach Lehrgangsgebührhöhe einige hundert Euro.
Wer finanziell weniger flüssig ist, entscheidet sich möglicherweise für eine Ratenzahlung. Diese Option räumen die meisten Bildungsanbieter ihren Studierenden ein. Ob dabei Zinsen oder weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, sollte vor Vertragsabschluss verbindlich geklärt werden.
Gut zu wissen:
Hat ein Studierender bereits früher bei einem bestimmten Lehrinstitut einen Kurs belegt, bekommt er je nach Geschäftspraxis für die jetzt neu gebuchte Heilpraktikerausbildung einen Preisnachlass. Diese Ermäßigung bieten viele Ausbildungsinstitute an, so dass auch hier gilt: Nachfragen spart Geld!
Arbeitgeberzuschuss
Viele Arbeitgeber leisten einen Beitrag zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, insbesondere wenn das Unternehmen daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Hier ist kreative Überzeugungsarbeit durch den bildungswilligen Arbeitnehmer gefragt.
Vielleicht eröffnet ein ausgebildeter Heilpraktiker dem Betrieb das Angebot ganz neuer Dienstleistungen und Sparten und sorgt so für mehr Kunden und Umsätze. Oder die qualifizierte Zusatzbildung des Mitarbeiters bewirkt eine Imageaufwertung des Unternehmens und kann zu Marketingzwecken nach außen kommuniziert werden. Eine gut durchdachte Argumentation kann also dem Arbeitnehmer zu einer Bezuschussung durch den Arbeitgeber verhelfen.
Hinweis:
Leichter wird es, wenn die finanzielle Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag oder gar im Tarifvertrag festgelegt wurde. In größeren Unternehmen kann dazu auch der Betriebsrat befragt und um Unterstützung gebeten werden.
Finanzierung über Bankkredit
Eine Ausbildungsfinanzierung über einen klassischen Bankkredit abzuwickeln ist eine Alternative, die den Studierenden unabhängig macht von den Entscheidungen und Zusagen öffentlicher Förderstellen. Mit dem Bankkredit kann die Studiengebühr in einer Summe gezahlt und gleichzeitig von Rabatten wie Skonto profitiert werden.
Die Zinssituation und die Rückzahlungsmodalitäten müssen in dieser Kalkulation genau berücksichtigt werden. Auch ein Beratungsgespräch bei der Hausbank kann hilfreich sein bei der Entscheidung für oder gegen einen Kredit.
Ausbildungskosten als Werbungskosten
Das Finanzamt erkennt die Kosten für Weiterbildung als Werbungskosten an, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden. Bei der Anerkennung fragt das Finanzamt im Einzelfall nach dem aktuell ausgeübten Beruf des Antragstellers und seiner Ausbildung. Entscheidend kann sein, ob ein direkter beruflicher Bezug zur Weiterbildung zum Heilpraktiker besteht.
Eine frühzeitige Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes oder einem Steuerberater bringt hier Planungssicherheit.
Info:
Eine mögliche Anerkennung der Ausgaben für die Weiterbildung kommt erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung für das Vorjahr zum Tragen. Für kurzfristige finanzielle Entlastung in der Ausbildungssituation ist diese Variante daher nicht geeignet.
Förderung aus öffentlichen Mitteln
Die Kosten für seine Ausbildung muss der angehende Heilpraktiker selbst aufbringen. Finanzielle Unterstützung ist aus verschiedenen Förder- und Zuschusstöpfen möglich. Bei dieser Form der Studienfinanzierung sind die Hürden besonders hoch. Wer darauf zurückgreifen möchte, muss akribisch genau die entsprechenden Fristen für die Beantragungen beachten.
Generell sind die Anträge auf diese finanziellen Hilfen unbedingt noch vor der Aufnahme der Ausbildung zu stellen. Informationen hierzu sollte der Studierende daher bereits in einem frühen Stadium der Planung seiner Heilpraktikerausbildung eingeholt haben.
Eine Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln wie etwa bei den Leistungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAföG) kann für die Heilpraktikerausbildung in der Regel nicht beantragt werden. Dies gilt auch für andere Bildungsförderungsprogramme von Bund und Land.
Info:
Das Ausbildungsinstitut muss vorgegebene Qualitätsmerkmale und Standards erfüllen, ehe es von einer sogenannten fachkundigen Stelle überhaupt anerkannt wird. Nur wenn der Bildungsanbieter eine solche Anerkennung nachweisen kann, haben seine Studierenden die Möglichkeit öffentliche Fördermittel zur Ausbildungsfinanzierung zu beantragen. Diesen Status haben unter den Anbietern von Heilpraktikerausbildungen nur sehr wenige Institute und Schulen.
Liegt der notwendige Nachweis aber vor, so stehen den angehenden Heilpraktikern einige attraktive Förderprogramme offen:
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird durch die örtlichen Agenturen für Arbeit ausgegeben und hat das Ziel Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu vermitteln. Für eine Förderung der Weiterbildung zum Heilpraktiker mit Bildungsgutschein muss der konkrete Ausbildungskurs entsprechend zugelassen worden sein.
Sind die formellen Kriterien erfüllt, gilt es den zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur in einem persönlichen Gespräch von den Vorteilen und dem Nutzen der Heilpraktikerausbildung zu überzeugen. Eine intensive inhaltliche Vorbereitung und die Sammlung starker Argumente sind für dieses Gespräch unverzichtbar.
Wichtig:
Der Ausgang ist dabei ungewiss, da es sich beim Bildungsgutschein um eine sogenannte Kann-Leistung handelt. Sieht die Arbeitsagentur Chancen, den von Arbeitslosigkeit bedrohten Kandidaten in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln, so steht diese Vermittlung stets vor dem vorgetragenen Weiterbildungswunsch.
Teilhabe am Arbeitsleben
Bei der Agentur für Arbeit können Fördermittel zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Die Antragsteller müssen behindert, schwerbehindert oder von Behinderung bedroht sein. Die Behinderung des Antragstellers muss die Ausübung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit oder grundsätzlich seinen Berufseinstieg unmöglich machen.
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Hinter dieser Abkürzung steht ein weiteres Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es bedeutet: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Über die Arbeitsagentur können Unternehmen Fördermittel zur Qualifizierung ihrer älteren und schlecht ausgebildeten Arbeitnehmer erhalten.
Eine Weiterbildungsförderung über dieses Programm erfordert zunächst Zustimmung und Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dieser muss dann die Initiative ergreifen und die zuständige Arbeitsagentur von der Förderungswürdigkeit der gewünschten Weiterbildung überzeugen.
Bildungsprämie: Prämiengutschein und Spargutschein.
Mit dem Prämiengutschein unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung gezielt Berufstätige, Mütter und Väter in der Elternzeit und Angehörige in der Pflegezeit. Für diesen Personenkreis werden Weiterbildungskosten bis zu 50 % gefördert, maximal bis zu 500 Euro.
Hinweis:
Die Klärung möglicher Ansprüche kann in einer der über 500 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Die Beratung dort empfiehlt sich insbesondere für Bildungsinteressierte in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern gelten Sonderregelungen. Außerdem gibt es dort ländereigene Förderungsprogramme für Weiterbildungen mit höheren Kosten.
Beim Spargutschein geht es um die Sparprogramme mit vermögenswirksamen Leistungen. Dabei ist eine Entnahme aus den Rücklagen möglich, die nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart wurden. Sonst übliche Sperrfristen müssen dabei nicht beachtet werden und selbst die Arbeitnehmersparzulage bleibt davon unberührt.
Eine Abklärung im Detail übernehmen auch in diesem Fall die regionalen Beratungsstellen. Sie schätzen auch ein, inwieweit beide Gutscheine miteinander kombiniert werden können.
Zusätzliche Sonderprogramme Bundesländer
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds haben einzelne Bundesländer weitere Förderprogramme entwickelt. Dazu gehören Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Bremen und Thüringen. Die Voraussetzungen und Konditionen variieren. Details zu den Sonderprogrammen können auf der Homepage des jeweils zuständigen Sozialministeriums abgefragt werden.
Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit werden Studierende und Schüler unterstützt, deren Ausbildung oder Studium bereits weit fortgeschritten ist. Das Bundesverwaltungsamt ist für die Kreditvergabe zuständig. Hier müssen auch die Anträge gestellt werden. Selbst wenn der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, gibt es keinen Rechtsanspruch.
Die Finanzmittel für den Bildungskredit werden jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt und sind begrenzt.
Begabtenförderung
Über das Programm der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) werden Absolventen gefördert, die einen besonders guten Berufsabschluss in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf vorweisen können. Bewerber für ein Stipendium dieser Stiftung dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Es gibt Ausnahmeregelungen für bis zu 27-Jährige.
Hilfe bei Fragen zur Ausbildungsfinanzierung
Die komplexen Inhalte und Rahmenbedingungen der einzelnen Förderprogramme und Unterstützungsangebote können auf den ersten Blick mehr verwirren als Klarheit vermitteln. Mit offene Fragen und Unsicherheiten wendet sich der Studierende am besten zunächst an die Studienberatungen der Lehrinstitute. Oftmals gibt es hier auch erfahrene Absolventen, die die Neulinge unterstützen und beraten.
Gut zu wissen:
Heilpraktikerforen im Internet bieten rund um die Heilpraktikerausbildung einen regen Austausch und haben viele Tipps aus der Praxis parat. Hier können auch die Fragen zur Finanzierbarkeit mit Kommilitonen besprochen werden. Steuerliche Themen der Ausbildungsfinanzierung beantwortet kompetent der Fachmann, also der Steuerberater oder der Sachbearbeiter des Finanzamtes.
Wem es um konkrete Förderprogramme geht, sollte die zuständigen örtlichen Beratungsstellen und auch die Onlineportale der Institutionen kontaktieren.
Die über das ganze Bundesgebiet verteilten allgemeinen Bildungsberatungsstellen leisten Beratungsarbeit auch für angehende Heilpraktiker, die ihre Ausbildung noch planen. Im Rahmen dieser Beratungen können die finanziellen Fragen thematisiert werden. Eine qualifizierte Beratungsstelle nimmt dabei stets neutral und kostenfrei die individuellen Anliegen des Ratsuchenden wahr und sucht mit ihm die optimale Lösung. Bei der Auswahl einer geeigneten Beratungsstelle sollten diese Kriterien im Vorfeld abgefragt werden.
Info:
Hilfreich ist dabei eine Liste unabhängiger Beratungsstellen, die die Stiftung Warentest erstellt hat und die im Internet verfügbar ist.