Grundsätzlich ist nicht der Verdienst eines Studenten gesetzlich beschränkt, sondern die Arbeitszeit. Als Student gilt zunächst jeder, der an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert ist. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei auf 19 Wochenstunden limitiert.
Eine Ausnahme gibt es allerdings für kurzfristige Vollbeschäftigungen – etwa während der Semesterferien. Für einen Zeitraum von 50 Arbeitstagen, was in etwa zwei Monaten entspricht, fällt die wöchentliche Arbeitszeitbeschränkung dann weg. Keine Arbeitszeitbeschränkung gibt es zudem bei Studenten, die entweder über einen Gewerbeschein verfügen oder freiberuflich tätig sind. Diese müssen aber unter Umständen Umsatzsteuer abführen.
Beschäftigungsformen
Studenten in abhängiger Beschäftigung
Die meisten studentischen Nebenjobs sind auf 450 Euro Basis geregelt. Der Student darf dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, muss dafür aber auch keine Steuern oder Abgaben abführen. Der jährliche Verdienst liegt demnach unter 5400 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Student ebenfalls Sozialabgaben abführen und ist grundsätzlich Lohnsteuerpflichtig. Hier gewährt der Staat aber einen Freibetrag von 8.652 Euro bis zu dem ebenfalls keine Steuern gezahlt werden müssen.
Aber Achtung: Studenten, die Bafög beziehen oder noch familienversichert sind sollten zwei weitere Gehaltsgrenzen im Blick behalten. Wer mehr als 4800 Euro jährlich verdient, muss damit rechnen, dass dies auf seinen Bafög-Betrag angerechnet wird. Unter Umständen wird der Mehrverdienst dann teilweise durch eine Bafög-Kürzung wieder aufgefressen. Ähnliches kann bei der Familienversicherung passieren. Bei einem Verdienst von mehr als 5400 Euro können zusätzliche Kosten für die Krankenkasse anfallen.
Studenten im Praktikum
Für Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, gelten grundsätzlich die selben Verdienstregeln wie bei regulären Beschäftigungsverhältnissen. Grundsätzlich muss dabei auch während eines Praktikums der Mindestlohn gezahlt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Pflichtpraktika und freiwillige Praktika mit einer Dauer von weniger als drei Monaten.
Hier können die Firmen zwar ein Gehalt bezahlen, müssen es aber nicht. In jedem Fall gilt: Bis zu 450 Euro fallen keine Steuern und Abgaben an. Bis zu einem Verdienst von 850 Euro pro Monat gilt zudem eine Gleitregelung, in der nur verminderte Abgaben fällig werden.
Studentenjobs und Rentenversicherung
Bis zu einem Verdienst von 850 Euro können die Studenten dabei freiwillig entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten. Verzichten sie darauf, bekommen sie das Geld ausgezahlt. Andernfalls erwirbt der Student Rentenansprüche – dies kann beispielsweise wichtig sein, um eine bestimmte Zahl an Beitragsjahren zu erreichen.
Selbstständige Studenten
- Studenten, die sich selbstständig machen, müssen zudem einige weitere Obergrenzen im Blick behalten. Grundsätzlich gilt bezüglich der Steuerfreibeträge, des Bafögs und der Familienversicherung zwar das selbe wie bei abhängig Beschäftigten.
- Allerdings können zusätzliche Steuern anfallen. So können Kleinunternehmen zwar von der Umsatzsteuer befreit werden – allerdings nur bis zu einem Betrag von 17.500 Euro.
- Wer mehr verdient, muss auf seinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und diese abführen. Kann dies nicht durch höhere Preise kompensiert werden, schmälert dies logischerweise die Einnahmen des Selbstständigen.
- Hinzu kommt, dass unter Umständen Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Hier liegt die Grenze bei 24.500 Euro pro Jahr.
Kurzfristige Beschäftigung als Student
Man ist jung und braucht das Geld. Dieser Satz trifft wohl auf 99 Prozent aller Studenten zu. Denn welcher Student kennt das nicht: Die letzte Partynacht ist ein wenig ausgeartet und man hat auf einmal hundert Kröten weniger im Geldbeutel. Genau das Ersparte, was man für die Lehrbücher zur Klausurvorbereitung benötigt hat. Oder ein so mancher Student sehnt sich in den Semesterferien nach dem Wecker um punkt 7 und sucht so nach einer Beschäftigung für die Sommermonate.
Die Lösung: Ein Job muss her. Allerdings am besten einer, in der man in kurzer Zeit möglichst viel verdienen kann. Sozusagen eine kurzfristige Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen für Studenten gibt es viele. Die meisten sind an gewisse Saisonen gebunden, wie beispielsweise das Arbeiten an einem Weihnachtsmarkt oder das Gurken pflücken im Sommer beim Bauern.
- Doch was muss ich als Student bei solchen Jobs beachten?
- Muss ich überhaupt etwas beachten wenn ich Bafög beziehe?
- Wie komme ich schnell an einen solchen Job?
Ganz egal, ob man als Student eine kurzfristige Beschäftigung oder einen Nebenjob hat. Als Student muss man immer den gesetzlichen Steuerfreibetrag im Hinterkopf behalten. Der Freibetrag ist für Studenten gleich wie beim Einkommensbezieher. Dieser beträgt jährlich 8652,00 Euro (Stand 2016). Monatlich sind dies 721,00 Euro.
So viel darf ein Student jährlich bzw monatlich dazu verdienen, ohne Abgaben davon zu bezahlen. Alles was darüber hinaus an Einkommen auf das Konto fließt, muss versteuert werden.
Falls man als Student dann doch mehr bezieht, werden alle Brutto-Einkünfte berechnet. Denn nur diese werden versteuert. Wenn es allerdings 721 Euro oder weniger monatlich sind, ist Brutto gleich Netto.
Was, wenn man aber nebenbei Bafög bezieht und das aber auch nicht ausreichend ist?
Als Bafögempfänger rutscht man automatisch in ein etwas anderes System. Denn hier darf man lediglich 450 Euro monatlich dazu verdienen. Dies beläuft sich auf einen jährlichen Freibetrag von 5400,00 Euro. Es ist also ganz gleich, ob man nun monatlich 450 Euro oder innerhalb von zwei Monaten auf die 5400 Euro kommt. Alles was darüber hinaus geht, wird von den Bafög Leistungen abgezogen.
Doch wie finde ich schnell eine kurzfristige Beschäftigung als Student?
- Das Geld wird knapp und schnell muss ein Job her – doch wie finde ich diesen? Wer im Internet unter der Jobbörse oder anderen Jobportalen nichts passendes findet, ist gezwungen, die Finger vom Laptop zu lassen und muss auf in die weite Welt.
- Meist liegt diese nicht weit vom Studentenwohnheim entfernt und befindet sich im Zentrum. Denn wer fragt, kann nichts verlieren. In Supermärkten, Boutiquen oder Obstmärkten wird häufig Hilfe gesucht. Auch in großen Lagerhallen oder Produktionen werden Studenten gern gesehen.
- Ebenso saisonelle Märkte, wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt, bieten oftmals eine sehr gute Chance auf kurzfristige Beschäftigungen und gute Verdienste.
- Kurzfristige Beschäftigungen sind eine gute Chance in kurzer Zeit relativ viel Geld zu verdienen. Wer dabei noch die Freibeträge beachtet, ist auf der sicheren Seite und muss meist nichts an den Staat abgeben.
Die Gewerbeanmeldung für Studenten
Jeder (Student), der in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss dieses bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr, die zwischen 20 und 40 Euro liegt, wird ein Gewerbeschein ausgestellt. Um einen Gewerbeschein ausstellen zu können, benötigt das Amt das vollständig ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung, den Personalausweis und – im Fall eines „überwachungsbedürftigen Gewerbes“ – ein polizeiliches Führungszeugnis.
Insbesondere Handwerker, Makler und im Gast-/Beherbergungsgewerbe Tätige bedürfen behördlicher Genehmigungen. Sollte das Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen sein, ist dem Gewerbeamt ein entsprechender Handelsregisterauszug vorzulegen.
Ausländische Staatsangehörige, die ein Gewerbe anmelden möchten, müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, die ihnen erlaubt, ein Gewerbe zu betreiben. All diese Punkte gelten auch für Studenten, die eine Gewerbeanmeldung anstreben. Wer sicher gehen möchte, keine Unterlagen zu vergessen, sollte bei seinem Gewerbeamt nachfragen, was in seinem speziellen Fall erforderlich ist.
Als Student die Kleingewerberegelung nutzen
Da es sich üblicherweise ohnehin um eine selbstständige Tätigkeit handelt, die parallel zum Studium ausgeübt wird, können die meisten Studenten ein Kleingewerbe anmelden. | Kleingewerbe beinhaltet, dass der jährliche Umsatz unter 17.500 Euro liegen muss. Praktischerweise kann sich der Kleingewerbetreibende der Umsatzsteuerpflicht entledigen. |
Dementsprechend ist er weder zur doppelten Buchführung, zur Inventur noch zur Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen verpflichtet. | Grundsätzlich muss jeder auf Gewerbeschein arbeitende Student jährlich bis spätestens 31.05. die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben. |
Sobald der jeweils geltende Freibetrag überschritten wird, ist prozentual Einkommenssteuer zu zahlen. Studenten, die sich gegen die Kleingewerberegelung entscheiden, sind umsatzsteuerpflichtig und zur regelmäßigen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. | Wer keine buchhalterische Vorbildung hat, sollte sich einen Steuerberater nehmen, um allen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. |
Auswirkungen auf BAföG und Kindergeld
Eltern können für in Ausbildung befindliche Kinder bis zu deren 25. Geburtstag Kindergeld erhalten. Wie hoch das selbstständige Einkommen des Kindes während des Erststudiums ist, spielt hierbei keine Rolle. Bei einer Zweitausbildung indes darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigen.
Studenten, die BAföG beziehen, kann es durchaus passieren, dass die bisher gewährten Leistungen gekürzt werden, wenn der Gewinn vor Steuern zu hoch ausfällt. Festgestellt wird das Einhalten oder das Überschreiten der aktuell geltenden Grenze spätestens im Zuge der Steuererklärung. Schlimmstenfalls müssen BAföG-Leistungen teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.
Notwendige Versicherungen
Eine Versicherung, die ausnahmslos alle Studenten haben müssen, ist die Krankenversicherung. Bis Vollendung des 25. Lebensjahres können sie die Familienversicherung nutzen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die jährlich von den Krankenkassen festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf: Sobald die Einkommensgrenze mindestens zwei Monate in einem Kalenderjahr nicht eingehalten wird, muss der Student sich selbst versichern. In jedem Fall ist es wichtig, seiner Informationspflicht nachzukommen und die Krankenkasse hinsichtlich der Einkünfte als Gewerbetreibender auf dem Laufenden zu halten.
Da jeder Selbstständige für sämtliche Schäden haftet, die durch das Unternehmen oder die Mitarbeiter verursacht werden, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht- beziehungsweise einer Berufshaftpflichtversicherung unabdingbar. Diese Versicherungen decken sowohl Personen- als auch Sachschäden ab. Wer in einem beratenden oder prüfenden Beruf tätig ist, sollte auf jeden Fall über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Die eigene Arbeitskraft ist für Selbstständige das wichtigste Kapital und sollte durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein.
Der Nebenjob im Studium
Ein Nebenjob kann sinnvoll sein, um sich das Studium zu finanzieren, aber auch um wertvolle erste Berufserfahrungen zu sammeln. Es gibt viele Gründe warum sich ein Nebenjob lohnt. Was dabei zu beachten ist soll im Folgenden erklärt werden.
Allgemeines
- Wer einen Nebenjob neben dem Studium ausüben möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, wieviele Stunden er arbeiten möchte.
- Mehr als 20 in der Woche sind aufgrund des Arbeitspensums des Studenten im Vollzeitstudium nicht zu schaffen. 10 sind sicherlich angemessen. Viele Arbeitgeber bieten Nebenjobs speziell für Studenten an.
- Hier hat man kaum Sozialabgaben, wodurch sich der Job noch mehr lohnt. Doch auch wer Abgaben zahlt muss dies nicht bereuen.
- Bereits im Studium Punkte für die Rente zu sammeln kann sich lohnen. Wichtig ist, sich einen Job zu suchen, der auch Spaß macht, denn dann hat man noch genügend Energie übrig für das Studium an sich.
- Auch Jobs die dem Studienfach nahe stehen sind sehr sinnvoll, auch für die spätere Bewerbung beim Arbeitgeber.
- Als Hilfswissenschaftler beispielsweise bekommt man Einblicke in die spätere Arbeit und kann noch etwas für sein Fach lernen.
Auch Rechtliches ist zu beachten
Wer einen Nebenjob sucht, muss sich auch mit rechtlichen Themen auseinander setzen. So ist es für die Krankenkasse wichtig, dass man nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, sonst gilt man nicht mehr als Student. Wer Bafög erhält, darf höchstens 400 Euro im Monat hinzuverdienen, wer darüber verdient erhält entsprechend weniger Bafög. Auch sollte der Arbeitsvertrag gut abgesichert sein. Die zu arbeitenden Stunden pro Woche oder Monat sollten aufgeführt sein, ebenso das Stundengehalt.
Welche Jobs gibt es?
Sehr häufig werden Studenten als Kellner, Callcenter-Agent, oder Baarkeeper eingesetzt. Daneben gibt es die Jobs an der Uni, die auch sehr begehrt sind. Informationen dazu erhältst du von deiner Universität. Die meisten Unis haben auch Jobbörsen mit regionalen Angeboten. Auch die Inventur in Geschäften oder andere Hilfsarbeiten kommen häufig als Nebenjob vor.
Daneben kann man auch als Kassierer oder Verkäufer arbeiten. Ideal ist es, man findet einen Job mit Bezug zum Studium. So kann man sich auch späteren Arbeitgebern gut vorstellen.
Probleme?
Wenn man ständig nur Nachtschichten arbeitet, oder immer mehr Stunden als vereinbart, Wenn man mit Kollegen nicht klar kommt, sich Arbeitszeiten mit Seminarzeiten überschneiden oder man zu wenig Geld erhält sollte man dringend mit seinem Vorgesetzten sprechen. Klar, als Kellner muss ich mich darauf einstellen oft abends zu arbeiten, doch wen das nicht betrifft, der solte sich überlegen, ob sich Stress im Nebenjob lohnt. Das Studium muss immer im Vordergrund stehen. Es ist an sich schon anstrengend genug. Wenn sich Probleme nicht aus der Welt schaffen lassen, sollte man lieber früher als später an die Kündigung denken.
Insgesamt kann sich ein Nebenjob im Studium lohnen, solange man seine eigenen Grenzen beachtet. Angebote gibt es besonders in größeren Städten genug. Und wer einen fachnahen Job findet hat den ersten Schritt zum Berufseinstieg bereits getan.
Wenn die Semesterferien beginnen, dann nutzen nicht wenige Studenten die Zeit zum Arbeiten. Klar, denn bekanntlich ist das Geld während des Studiums knapp – und wann sonst hätte man entsprechend Zeit dazu, sich richtig etwas hinzuzuverdienen, damit man sich vielleicht auch einmal mehr als nur das tägliche Essen in der Mensa leisten kann? Es gibt dennoch einige wichtige Dinge, die Studenten bei einem Minijob beachten müssen. Denn: Es kann gut sein, dass für ihre Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen – das hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab.
Was müssen Studenten bei einem Minijob beachten?
Wer in den Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung ausübt oder einem Minijob nachgeht, um sich etwas dauzuverdienen, der muss einige Dinge dabei beachten. Grundsätzlich ist man als Student, der einen Minijob ausübt, in der Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung versichert, ohne dafür selbst Beiträge entrichten zu müssen. In so einem Fall muss der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag des Bruttolohns für die Steuern und die Krankenversicherung abführen.
Bei der Rentenversicherung gilt allerdings, dass Studenten – genau wie auch alle anderen Menschen, die einen Minijob ausüben – versicherungspflichtig sind. Dies gilt seit dem 1. Januar 2013, also prinzipiell für jeden, der einen 450-Euro-Job ausübt. Hierbei entrichtet der Arbeitgeber rund 15% des Bruttogehalts an die Rentenkasse. Der Arbeitnehmer bezahlt dabei lediglich die Differenz zum vollständigen Beitragssatz – aktuell sind das 3,9% und somit ein sehr günstiger Teil.
Weiterhin kommt es darauf an, ob man als Student in privaten Haushalten oder auch in einem gewerblichen Betrieb tätig ist. Hier gibt es nämlich durchaus bei den Beitragssätzen Unterschiede für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.
Mit einem entsprechenden Antrag haben Studenten darüber hinaus die Möglichkeit, sich zusätzlich von der Rentenversicherungspflicht freistellen zu lassen. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass man dadurch auf einige Vorteile verzichtet. Denn: Die Rentenversicherung bringt voll anrechenbare Beitragszeiten mit sich, welche eine bedeutende Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist. Darüber hinaus bringt die Rentenversicherung natürlich auch den rentenerhöhenden Effekt mit sich.
Sozialabgaben bei Minijobs für Studenten – was muss noch bedacht werden?
- Am weitesten verbreitet sind Jobs, die in den Semesterferien ausgeübt werden und daher nur kurzfristig anhalten. Sie dauern bis zu zwei Monate an, sind von vorneherein befristet und finden beispielsweise in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auch auf Veranstaltungen statt.
- Aus diesem Grund sind sie von den Sozialabgaben ausgenommen – dies gilt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.
- Übrigens: Es gibt eine spezielle Minijob-Zentrale, an die man sich als Student wenden kann, wenn man einen Aushilfsjob oder eine andere kurzzeitige Beschäftigung für die Semesterferien sucht.
- Meist findet sich schnell etwas und man kann sich somit effektiv etwas zu BAföG & Co. hinzuverdienen.
Hinsichtlich BAföG gibt es zum Schluss noch eine wichtige Information für Studenten: Das BAföG wurde mit der neuen Regelung für Minijobs Anfang 2013 nicht mit angepasst. Für Studenten ist daher wichtig, sich beim jeweils zuständigen Amt für BAföG danach zu erkundigen, bis zu welcher Höhe der Minijob anrechnungsfrei ist – ansonsten droht unter Umständen eine Kürzung des BAföGs als Ausgleich.
Was sind freiberufliche Tätigkeiten?
Wer als Selbständiger regelmäßig Geld verdient, betreibt entweder ein Gewerbe oder übt einen Freien Beruf aus. Ob sich ein Nebenjob als freiberufliche Tätigkeit einordnen lässt, ist nicht immer ganz einfach zu entscheiden. Es lohnt ein Blick ins Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, da diese Rechtsform Unternehmen vorbehalten ist, die von Freiberuflern gegründet werden. Dort wird der Freie Beruf wie folgt definiert: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§1 Abs. 2 PartGG).
Schon etwas konkreter sind die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes. In § 18 wird ein ganzer Katalog an Berufen aufgezählt, die sich als Freie qualifizieren. Dazu zählt zum Beispiel die selbständige Tätigkeit als Arzt, Rechtsanwältin, Architektin oder als beratender Volkswirt. Die Ausübung dieser Berufe kommt für Studierende natürlich erst nach Abschluss ihrer Ausbildung in Frage. § 18 EStG stellt aber klar, dass wissenschaftliche, lehrende, beratende, künstlerische und journalistische Tätigkeiten grundsätzlich als freiberuflich einzustufen sind.
Und diese Kategorien sind auch für angehende Akademiker relevant. Wer sein Studium durch Nachhilfestunden finanziert, übt einen Lehrberuf aus und ist Freiberufler. Das gleiche gilt für Studierende, die Beiträge für die Lokalpresse verfassen, als Ghostwriter aktiv sind, als Model oder Statist arbeiten oder in einer Band spielen. Auch wer technisch begabt ist und sich als EDV-Berater Geld dazu verdient, gehört zur Gruppe der Freien Berufe. Komplizierter ist die Einschätzung beim Betreiben eines kommerziellen Internet-Blogs. Hier kommt es darauf an, ob die künstlerisch-journalistische Tätigkeit oder die Erzielung von Werbeeinnahmen im Vordergrund steht.
Worauf müssen Freiberufler achten?
Wer selbständig tätig ist, zahlt keine Beiträge zur Sozialversicherung und erwirbt auch keine entsprechenden Ansprüche. Da für Studierende aber ohnehin Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten, ist das in Praxis nur für Personen von Bedeutung, die regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da bei diesem Arbeitspensum die Ausnahmeregelungen nicht mehr greifen.
Freiberufler müssen darüber hinaus kein Gewerbe anmelden und infolge auch keine Gewerbesteuer abführen. Letztere fällt allerdings ohnehin nur an, wenn der zu versteuernde Gewinn mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgt. Eine Summe, die nur die wenigsten Studierenden erwirtschaften dürften. Aus diesem Grund ist es auch nicht weiter dramatisch, wenn sich die Selbsteinschätzung „Freiberufler“ später als falsch heraustellt. Ein Gewerbebetrieb kann jederzeit nachgemeldet werden. Eventuell müssen Beiträge zur IHK nachgezahlt werden. Hier handelt es sich aber um überschaubare Beträge.
Umsatzsteuer muss von Kleinunternehmern nicht erhoben und abgeführt werden. Als Kleinunternehmer gelten Selbständige, deren (umsatzsteuerpflichtige) Lieferungen und Leistungen im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden.
Wichtig ist die jährliche Steuererklärung, die auch dann abgegeben werden muss, wenn kein Gewinn erzielt wurde. Bei der Gewinnermittlung dürfen Freiberufler die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anwenden und brauchen die Vorschriften zur kaufmännischen Buchführung nicht beachten. Eine geordnete Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Aufbewahrung der korrespondierenden Belege ist aber dennoch erforderlich.
Studierende mit Kunden, die auf eine formelle Rechnungsstellung Wert legen, müssen außerdem zwingend bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und diese in jeder Rechnung aufführen.
Wochenendjobs für Studenten
Unter der Woche finden bei vielen Bachelor- und Master-Studiengängen so viele Vorlesungen statt, dass ein Nebenjob nur unter größtem Stress realisierbar wäre. Für diese Studenten kommen nur Wochenendjobs in Frage, denn am Wochenende genießen sie zumindest zwei vorlesungsfreie Tage. Wer als Student einen Wochenendjob annehmen will, sollte darauf achten, eine realistische Tätigkeit zu finden und den Verdienst richtig zu handhaben.
Vor- und Nachteile von Wochenendjobs
Die Vorteile eines Wochenendjobs liegen auf der Hand. Am Wochenende finden keine Vorlesungen statt, sodass wahrscheinlich niemals eine Entscheidung zwischen Geldverdienen und Hochschule getroffen werden muss. | Da außerdem nur an zwei Tagen in der Woche überhaupt gearbeitet werden kann, werden Verdienstgrenzen wahrscheinlich nicht überschritten, maßgeblich sind dabei Verdienste über 450€ pro Monat. |
Kindergeld kann weiter bezogen werden, der Student kann in der Familienversicherung krankenversichert bleiben – Ausnahmen mag es aber auch hier geben, deswegen sollte man vor Aufnahme der Tätigkeit lieber die zuständigen Stellen konsultieren. | Wochenends haben aber auch die meisten Unternehmen geschlossen, die einem Werkstudenten eine anspruchsvolle Tätigkeit bieten können. |
Wahrscheinlicher sind Wochenendjobs in der Gastronomie oder ähnlichen Bereichen, an denen gerade am Wochenende Betrieb herrscht. | Allzu oft konsumiert eine Tätigkeit am Wochenende auch wertvolle Lernzeit für die Hochschule. |
Der Verdienst im Wochenendjob
Studenten sollten damit rechnen, im Wochenendjob alleine nicht genug zu verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das liegt einerseits an der begrenzten Arbeitszeit, andererseits an den üblichen Löhnen in den Branchen, die überhaupt einen Wochenendjob anbieten können. Meist ist das die Gastronomie, auch wenn es hier mittlerweile den Mindestlohn gibt. Wohl aber kann ein Wochenendjob helfen, finanziell besser dazustehen und sich das eine oder andere Fachbuch oder einen Abend mit Freunden im Restaurant leisten zu können.
Wichtig ist, die maximale Verdienstgrenze von 450€ zu beachten: ab dann endet der Kindergeldbezug und der Student muss sich möglicherweise selbst krankenversichern. Da sich keines von beidem wirklich lohnt, achten Wochenendjobber meist eher darauf, diese Grenze nicht zu überschreiten.
Lernen trotz Wochenendjob
- Wer unter der Woche bereits viel Zeit an der Hochschule verbringt, wird abends wahrscheinlich nicht mehr lernen wollen. Kommt jetzt aber noch ein Wochenendjob hinzu, muss die Zeit gut eingeteilt werden.
- Wahrscheinlich wird kaum ein Student Samstags und Sonntags ganztägig arbeiten, zumindest aber an einem oder an beiden Tagen stundenweise. Die restliche Zeit wird wiederum ins Lernen investiert, wobei die Zeit jetzt noch genauer eingeteilt werden muss als vorher.
- Meistens lassen Arbeitgeber während der Klausurphasen mit sich reden und wissen bereits, dass ihre studentischen Mitarbeiter dann weniger zur Verfügung stehen, da sie sich mit anderen Dingen befassen müssen.
- Schwierig werden kann ein Wochenendjob außerhalb dieser Phasen auch dann, wenn sich eine Lerngruppe der Hochschule gerade am Wochenende trifft.
- Meistens nehmen die Kommilitonen aber noch eher als ein Arbeitgeber Rücksicht aufeinander, da heutzutage im Studium fast jeder nebenher arbeitet und man als Student weiß, wie wichtig der Nebenjob fürs Finanzielle ist.