Nach § 36 EnWG, des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung müssen Energieversorgungsunternehmen für das Netzversorgungsgebiet, in dem sie die Grundversorgung der Haushalte mit Strom und Gas anbieten, jeden Haushalt mit diesen beiden Energien versorgen. Umgekehrt ergibt sich aus dieser Pflicht des Energieversorgers das Recht des Endverbrauchers auf eine lückenlose Energieversorgung mit Strom und Gas.
Inhalt
- Mit Schufa, ohne Schufa, trotz Schufa ….. – was bedeutet das für den Strom
- Dazu einige Beispiele
- Rechtsanspruch auf Strom vom örtlichen Grundversorger
- Vielfältige Wahltarife bundesweiter Stromanbieter
- Tipps
- Als Fazit zum Strom ohne Schufa lässt sich festhalten
- Das Stromsparen geht also immer weiter – auch ohne Schufa
- Nützliche Hinweise zum Strom ohne Schufa
Nähere Einzelheiten für die Stromversorgung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“, eher bekannt als Stromgrundversorgungsverordnung oder StromGVV geregelt.
Das ist die Ausgangssituation seit Mitte der 2000er-Jahre, nachdem damals der bundesweite Strommarkt durch das EnWG reformiert oder anders gesagt liberalisiert worden ist. Seitdem herrscht deutschlandweit ein freier Strommarkt. Der Verbraucher kann, er muss seinen Strom jedoch nicht vom örtlichen Grundversorger beziehen.
In Bezug auf den Grundversorgungstarif für Strom und auch für Gas spielt die Bonität des Endverbrauchers keine Rolle. Die Pflicht des Grundversorgers, alle Haushalte in seinem Grundversorgungsgebiet mit Strom nach dem Grundversorgungstarif beliefern zu müssen, ist der wirtschaftlichen Situation des Verbrauchers übergeordnet. Ob der sehr vermögend oder hoch verschuldet ist, hat keinerlei Einfluss auf die Grundversorgungspflicht.
Einzige Ausnahme: Die laufende Stromrechnung für den Stromkauf nach dem Grundversorgungstarif wird nicht bezahlt. Dann handelt es sich um eine unmittelbare Vertragsverletzung des Stromkunden. Er hat sich vertraglich dazu verpflichtet, den gelieferten beziehungsweise aus der Steckdose gekauften Strom zu bezahlen.
Der Energieversorger erfüllt seinen Vertrag und hat das Recht auf Bezahlung. Geschieht das nicht, entfällt im Anschluss an das gesetzlich festgelegte Mahnverfahren diese Stromlieferpflicht mit der Folge, dass „der Strom abgedreht wird“. Damit verstößt das Energieunternehmen jedoch nicht gegen seine Grundversorgungspflicht.
Es hat wie jeder andere Lieferant auch das Recht, die Lieferung zu stoppen, wenn sich der Käufer oder Empfänger vertragswidrig verhält, indem er die erhaltene Ware – in diesem Fall den verbrauchten Strom – nicht bezahlt.
Mit Schufa, ohne Schufa, trotz Schufa ….. – was bedeutet das für den Strom
Von Haus aus sind alle deutschen Stromanbieter ein Geschäftspartner der privaten Wirtschaftsauskunftei Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. In der Schufa-Datenbank ist die ganz überwiegende Zahl der bundesweiten Endverbraucher mit ihren Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum und aktuelle Wohnanschrift nebst Bankverbindung für das Girokonto erfasst.
Bildlich gesprochen gibt es für jeden Bürger einen eigenen Datensatz. Der wird über Jahre und Jahrzehnte hinweg anlassbezogen um Informationen der Schufa-Geschäftspartner aktualisiert. Zu denen gehören Banken und Sparkassen, Leasinggesellschaften, Versandhäuser, Festnetz- sowie Mobilfunkanbieter und auch Energieversorger.
Die in der Schufa-Datenbank erfassten Eintragungen sind als Verträge eine oftmals mehrjährige Verbindlichkeit.
Anhand komplizierter, von der Schufa geheim gehaltener Algorithmen wird aus der Summe dieser Eintragungen die Bonität als wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verbrauchers ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach Prozentpunkten und ist der Schufa-Basisscore. Die rechnerische, eher theoretische Bestmarke sind 100 Prozent. Danach beginnt die „Abstufung“ der Bonität, vergleichbar mit Schulnoten von sehr gut und weiter bis hin zu ausreichend oder noch schlechter.
Farblich wird der Schufa-Score in den Signalfarben von dunkel- über hellgrün, gelb und hell- bis dunkelrot dargestellt. Zu einem niedrigen Schufa-Score führen Negativeintragungen der Geschäftspartner. Häufigste Anlässe dafür sind Unregelmäßigkeiten, Probleme oder andere Vertragsverstöße rund um die Zahlungspflicht zu den in der Schufa eingetragenen Verträgen.
Dazu einige Beispiele
- Unpünktliche Bezahlung von Kreditraten bei der Hausbank
- Nichtbezahlung der Handyrechnung
- Verzögerung bei der Ratenzahlung im Online- oder im Versandhandel
- ….. weitere Unregelmäßigkeiten als Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag
Wie es umgangssprachlich formuliert wird, rauscht in solchen Fällen der Schufa-Score in den Keller. Aus Grün wird Hell- oder schlimmstenfalls Dunkelrot. Die Bonität ist dementsprechend schlecht. Der Betroffene ist bei der Bank nicht mehr kreditwürdig, und andere Firmen als Schufa-Geschäftspartner schließen keine Verträge mit ihm ab. Die offizielle Sprachregelung lautet: Ablehnung des Vertrages mangels Bonität.
Im „Schufa-Sprech“ sind seit Jahren die folgenden Formulierungen gebräuchlich:
• mit Schufa
Dem Händler beziehungsweise Anbieter ist die mangelnde Bonität seines Kunden aufgrund des niedrigen respektive schlechten Score bekannt. Ungeachtet dessen und in Kenntnis dieser Situation schließt er den vom Kunden gewünschten Vertrag ab
• trotz Schufa
Das ist eine alternative Formulierung zu dem Begriff „mit Schufa“; die Auswirkung ist hier wie da dieselbe. Trotz seines Wissens um die niedrige Bonität aufgrund einiger oder mehrerer Negativeintragungen in der Schufa-Datenbank wird der Vertrag mitsamt seinen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abgeschlossen. Der Händler geht wissentlich ein zumindest theoretisches Zahlungsausfallrisiko ein
• ohne Schufa
Der Begriff macht deutlich, dass die Schufa mit ihrer Datenbank nicht berücksichtigt wird, dass sie sozusagen außen vorbleibt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten
– die Schufa-Datenbank wird eingesehen, ohne dass der Händler den Score nebst den damit verbundenen Einträgen bei der Entscheidung berücksichtigt. Er tut gedanklich so, als wenn es die Schufa gar nicht gibt
– die Schufa-Datenbank wird absichtlich nicht einsehen, sie wird ignoriert
Rechtsanspruch auf Strom vom örtlichen Grundversorger
Jetzt zurück zu „Strom ohne Schufa“. Aufgrund des „übergeordneten“ Rechtsanspruches auf eine Grundversorgung mit Strom muss der örtliche Grundversorger den Haushalt mit Strom nach dem Grundversorgungstarif beliefern; und zwar unabhängig davon, wie es um die Schufa mit Eintragungen und mit Basisscore steht. Insofern ist für diese Situation die Definition „Strom ohne Schufa“ absolut zutreffend. Für den Grundversorger besteht ein Kontrahierungszwang.
Er kann einen Antrag auf Stromlieferung nicht ablehnen, sondern er ist zum Vertragsabschluss von Gesetzes wegen verpflichtet. Eine vergleichbare Situation besteht für die gesetzlichen Krankenkassen oder für die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung „Pflege-Bahr“.
Merke: Diese Pflicht des Grundversorgers beschränkt sich einzig und allein auf den Grundversorgungstarif. Nicht davon betroffen sind alle anderen, die sogenannten Wahltarife. Der Grundversorgungstarif ist bei jedem Anbieter der mit dem Arbeitspreis je KW/h teuerste unter allen angebotenen Tarifen.
Der Grundversorger ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung über den Preis für den Grund- und für den Arbeitspreis. Geregelt ist das in den Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung.
Zu den individuell ergänzenden Bedingungen gehören Einzelheiten wie:
- mögliche Zahlungsmodalitäten für fällige oder zukünftig fällig werdende Forderungen
- Regelungen zum Zählerstandablesen [Selbstablesung, Onlineübermittlung, …..]
- zusätzliche Kosten für die unterjährige End- oder Zwischenabrechnung
- Mahnkosten für jede einzelne Mahnstufe bis hin zur Schufa-Eintragung nach Vorankündigung
- Kosten für die Lieferunterbrechung oder für die Wiederherstellung der Stromversorgung
Vielfältige Wahltarife bundesweiter Stromanbieter
Vor dem Hintergrund des oftmals überdurchschnittlich teuren Grundtarifes beim örtlichen Grundversorger ist der Stromkunde daran interessiert, schnellstmöglich aus der Grundversorgung raus- und in einen der angebotenen Wahltarife hineinzukommen. Damit erweitert sich gleichzeitig sein Spektrum an Auswahl- und an Vergleichsmöglichkeiten.
Während die Grundversorgung mit ihrem Tarif auf einen einzigen, nämlich den Grundversorger beschränkt ist, kommen für den Wahltarif nicht nur der Grundversorger, sondern bundesweit buchstäblich Hunderte von Stromanbietern infrage.
Der Stromkunde hat im doppelten Sinne die Wahl, und zwar
- zum einen in Bezug auf den Stromanbieter
- zum anderen auf dessen Wahltarifangebot
Doch an diesem Punkt kann es möglicherweise schwierig werden, weil das Recht auf Grundversorgung durch den „freiwilligen“ Vertrag für einen Wahltarif ersetzt werden soll. Den Stromvertrag mit Wahltarif kann der Stromanbieter abschließen, er muss es jedoch nicht. In dieser Situation kommt möglicherweise die Schufa ins Spiel.
Jeder Wahltarif ist deutlich günstiger, sprich billiger als der Grundversorgungstarif. Für die Grundversorgung darf der Stromanbieter auf die Bonität des Kunden keine Rücksicht nehmen, für den Stromlieferung gemäß Wahltarif kann er es.
Um ein späteres Zahlungsausfallrisiko weitgehend zu vermeiden, möchte oder muss der Stromanbieter die Bonität seines Kunden prüfen und bewerten. Da auf dem Strommarkt bei den Wahltarifen kein Abschlusszwang besteht, können beide Seiten, also Energieversorger und Kunde frei entscheiden, ob sie einen Vertrag abschließen möchten.
In der Grundversorgung ist das genau umgekehrt: Es gibt nur einen einzigen Grundversorger, bei dem der Verbraucher den Strom ohne Schufa ausschließlich im Grundversorgungstarif kaufen muss. Anders geht es nicht!
Tipps
Liberalisierung des Strommarktes ist gleichbedeutend mit freiem Wettbewerb sowie mit einer harten Konkurrenz der Stromanbieter untereinander. Der Kampf um jeden neuen Stromkunden ist täglich allgegenwärtig. Geworben wird mit einer ebenso großen Vielzahl wie Vielfalt an innovativen Ideen. Sie reichen vom Neukundenbonus bis hin zur Werbeprämie. Jeder Energieversorger lässt sich etwas Besonderes einfallen.
Dazu gehört ebenfalls der „Strom ohne Schufa“, und zwar auch für die günstigen Wahltarife nebst den weiteren Vergünstigungen der deutschlandweiten Energieversorger.
- Die einen lassen die Schufa sowie die dazugehörige Bonitätsbewertung unberücksichtigt, weil die Steigerung der Zahl an Neukunden im Fokus steht
- Andere verlangen überdurchschnittlich hohe Voraus- oder Abschlagszahlungen, die deutlich über dem monatlichen Stromverbrauch und Stromkauf liegen. Damit ist das finanzielle Risiko eines Zahlungsausfalls weitgehend neutralisiert. Die Formel lautet: Wird nicht gezahlt, wird nicht geliefert. Im Gegensatz zum Grundversorgungs- ist das im Wahltarif problemlos möglich.
Als Fazit zum Strom ohne Schufa lässt sich festhalten
… dass es in der heutigen Zeit für den Stromkunden durchaus möglich ist, Strom ohne Schufa zu kaufen beziehungsweise zu beziehen, ohne auf den örtlichen Grundversorger mit seinem teuren Grundversorgungstarif angewiesen zu sein. Dem Kunden kommt dabei die Konkurrenzsituation auf dem Strommarkt zugute.
Auf den Punkt gebracht geht es dem Stromlieferanten einzig und allein darum, sein finanzielles Risiko wegen Zahlungsausfall zu minimieren, es bestenfalls auszuklammern.
- Das probate Mittel dafür ist erfahrungsgemäß eine überdurchschnittlich hohe Einmalzahlung zu Vertragsbeginn
- Eine weitere Möglichkeit sind monatliche Voraus- oder Abschlagszahlungen, die den voraussichtlichen KW/h-Bedarf sichtbar übersteigen. Der Stromanbieter bekommt mehr als er liefert
- Der Stromkunde mit einer niedrigen bis schlechten Bonität sollte auf jeden Fall die Angebote „Strom ohne Schufa“ unter den Wahltarifen prüfen und vergleichen
- Ungeachtet seiner Schufa ist er hier ein Kunde wie jeder andere auch
- Er kommt in den Genuss des günstigen Arbeitspreises mit einer jährlichen Ersparnis von erfahrungsgemäß mehreren Hundert Euro
- Darüber hinaus profitiert er Eins zu eins von sämtlichen Boni, Rabatten und Sonderaktionen
- Da es sich üblicherweise um einen Jahresvertrag handelt, kann auch für Strom ohne Schufa im Jahresrhythmus der Stromanbieter gewechselt werden
- Die Erfahrung zeigt, dass es jedes Jahr einen neuen Energieversorger mit einem noch günstigeren Stromangebot gibt
Das Stromsparen geht also immer weiter – auch ohne Schufa
Entscheidend sind:
- der Jahresvertrag
- der frühzeitige Stromvergleich
- die einmonatige ordentliche Kündigungsfrist
- die form- und fristgerechte Kündigung mit dem Wechsel vom bisherigen zum neuen Stromanbieter
Nützliche Hinweise zum Strom ohne Schufa
Ehrlich währt am längsten
Strom trotz negativer Schufa-Einträge zu beziehen oder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, obwohl man einen negativen Schufaeintrag hat, ist durchaus möglich. Das Positive: Jeder Strom-Anbieter kann für sich selbst entscheiden, ob er einen Kunden annimmt oder ablehnt.
Allerdings hat auch jeder Anbieter das Recht, die Bonität seines potenziellen Neukunden zu überprüfen. Die meisten Anbieter nehmen dieses Recht wahr, zumal sie über die Schufa schnell und einfach die gewünschten Informationen erhalten können. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass jeder Verbraucher mit Negativeintrag ausnahmslos abgelehnt wird.
Die Strom-Anbieter differenzieren durchaus bei der Art der Einträge. Wer noch nie mit seinen Monatsraten für Strom in Verzug gekommen ist und der Eintrag bei der Schufa mit diesem Bereich nichts zu tun hat, hat gute Chancen trotz Negativeintrag angenommen zu werden. Die Überlegung, einen potenziellen Neukunden an den Grundversorger zu verlieren, spielt meist ebenfalls eine Rolle.
Das Schlimmste, was ein Verbraucher mit einem negativen Schufa-Eintrag machen kann, ist, diese zu verschweigen. Wer seine Negativeinträge bewusst verschweigt, kann bei den Anbietern schnell einen unehrlichen Eindruck hinterlassen. Natürlich können Sie es probieren, ob Sie damit durchkommen und der Anbieter Sie annimmt. Verboten ist es nicht. Im schlimmsten Fall resultiert daraus eine Absage und Sie müssen nach einem anderen Anbieter suchen. Trotzdem: ehrlich währt am längsten.
Eine Kaution hinterlegen
Sperrt sich ein bestimmter Anbieter, zu dem Sie gerne wechseln möchten, wegen eines negativen Schufa-Eintrages, Sie als Kunde anzunehmen, besteht noch die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch eine Kaution anzubieten. Die Kaution bietet dem Anbieter Sicherheit, sollte es gegebenenfalls zu Zahlungsschwierigkeiten kommen. In diesem Fall wird die Kaution einbehalten und als Tilgung für die ausstehenden Zahlungen genutzt. | Eine Kaution zu hinterlegen hat allerdings auch seine Vor- und Nachteile. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass Sie trotz negativer Schufa zu Ihrem Wunschanbieter wechseln. Die Preisersparnis gegenüber einem Grundversorger ist meist so hoch, dass sich die Hinterlegung einer Kaution gerade für Verbraucher mit einem geringen Budget auf jeden Fall lohnt. |
Der Nachteil liegt darin, dass Sie einen größeren Betrag auf einmal hinterlegen müssen. Bei Personen, bei denen schon Zahlungsschwierigkeiten in der einen oder anderen Form bestanden oder bestehen, ist das meist nicht immer ohne Probleme möglich, da dieser Betrag eventuell an anderer Stelle dringender gebraucht wird. | Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass ein jüngerer und besonders günstiger Anbieter in die Insolvenz gehen könnte. Sie tragen hier das volle Risiko. Im Fall einer Insolvenz ist auch Ihre Kaution verloren. |
Einen Strom-Anbieter suchen, der auf eine Schufa-Auskunft verzichtet
Mittlerweile gibt es einige wenige Strom-Anbieter, die gänzlich auf eine Schufa Auskunft verzichten. Sie schließen die Lücke zwischen normalen Strom-Anbietern, die eine Schufa-Auskunft ziehen und den teuren Grundversorgern für Verbraucher, die über einen negativen Eintrag verfügen. Zwar sind diese Schufa-freien Anbieter etwas teurer, trotzdem können Sie immer noch erheblich mehr Geld sparen, als wenn Sie Ihren Strom bei einem der Grundversorger beziehen.
Leider gibt es noch nicht sehr viele Schufa-freie Anbieter, der Markt ist hier noch relativ dünn besiedelt. Die Suche lohnt sich aber auf jeden Fall. Hilfe bei der Suche erhalten Sie von Strom-Anbieter Vergleichsportalen. Auf diesen Vergleichsportalen können Sie neben der Suche nach dem besten Anbieter über einen Rechner ganz einfach Ihren monatlichen Verbrauch errechnen. Das ist wichtig, um den für Sie besten Tarif zu erhalten und bei den späteren Stromkosten keine bösen Überraschungen zu erleben.
Lesen Sie das kleingedruckte – achten Sie vor Vertragsabschluss besonders auf die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und ganz wichtig – die Preisgarantie. Suchen Sie sich Verträge mit einer kurzen Laufzeit, denn ganz schnell kann der ehemals super günstige Tarif während einer langen Laufzeit um etliches teurer werden. Hier muss die Preisgarantie noch einmal explizit erwähnt werden.
Achten Sie darauf, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine Preisgarantie besteht und der Preis somit nicht erhöht werden kann. Kurze Kündigungsfristen sollten ein Muss sein, 6 Wochen ist hier eine faire Zeitspanne. Bei der Vertragsverlängerung gilt: nicht mehr als ein Jahr. Alles andere ist inakzeptabel und Sie sollten sich einen anderen Anbieter aussuchen.
Prepaid-Strom – Strom gegen Vorkasse
- Wurden Sie bei einigen günstigen Strom-Anbietern wegen negativer Schufa abgelehnt, besteht immer noch die Möglichkeit des Prepaid-Verfahrens. Suchen Sie sich über ein Stromvergleichs-Portal Anbieter, die Strom gegen Vorkasse anbieten.
- Hier spielt ein Schufa-Eintrag keinerlei Rolle, da Sie den kompletten Betrag vorab bezahlen. Strom gegen Vorkasse war noch vor ein paar Jahren unmöglich.
- Mittlerweile entscheiden sich immer mehr Verbraucher für diese moderne Art Strom zu beziehen. Da die Kosten pro Kilowattstunde mit immer längeren Zeitspannen, die Sie im Voraus zahlen, günstiger werden, können Sie im Gesamtjahresverbrauch etliches einsparen.
- Meist bieten die Anbieter Vorkasse in Zusammenhang mit Paket-Tarifen an. Bei Paket-Tarifen kaufen Sie eine bestimmte Menge an Strom. Das hat den Vorteil, dass Sie wirklich günstige Preise bekommen können.
- Aber Vorsicht, wenn Sie es in Erwägung ziehen, einen Paket-Tarif zu kaufen, sollten Sie Ihren monatlichen Verbrauch genau errechnen, denn wenn Sie die vorgegebenen, monatlichen Kilowattstunden, die Sie mit Ihrem Paket-Tarif eingekauft haben, überziehen, müssen Sie je nach Anbieter mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Hier helfen, wie erwähnt, Stromvergleichs-Portale mit einem Stromrechner.
- Nachteile bei Strom gegen Vorkasse ist allerdings einmal die oft sehr hohe Summe, die auf einmal aufgebracht werden muss.
- Ein weiterer, großer Nachteil ist das Risiko einer Insolvenz des Anbieters. Meldet der Anbieter Konkurs an, haben Sie für eine Leistung bezahlt, die nicht verbracht wird, das Geld ist verloren.
Suchen Sie aktiv das Gespräch
Am einfachsten ist es, bei einer negativer Schufa ein persönliches Gespräch mit dem Wunsch-Anbieter zu führen. Ein persönliches Gespräch wirkt manchmal Wunder. Im Gespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Wunsch-Stromanbieter Ihre Finanzsituation genau darzustellen und Sie haben die Chance, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Ein persönliches Gespräch öffnet Türen für eine gemeinsame und individuelle Problemlösung. Dass Sie irgendwann ganz ohne Strom da stehen, müssen Sie nicht befürchten, denn dann werden Sie von den Grundversorgern, hier in der Regel die Stadtwerke der jeweiligen Stadt, versorgt. Leider sind diese meist teuer. Daher lohnt sich ein Stromanbieter-Vergleich immer.
Der Strom selbst bleibt gleich, egal von welchem Anbieter Sie ihn beziehen. Meist ist es sogar so, dass Sie weiterhin vom Grundversorger, sprich den Stadtwerken mit Strom versorgt werden, obwohl Sie Ihren Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Sie erhalten lediglich die Rechnung von Ihrem neuen Versorger.
Um einiges an Geld zu sparen, machen Sie sich deshalb trotz Schufa auf die Suche nach einem für Sie preiswerten Strom. Mithilfe eines Stromvergleichs können Sie innerhalb von Minuten den ganzen Markt durchsuchen und verfügen in kürzester Zeit über eine Auflistung aller passenden Anbieter samt Preisen und Tarifen.
Warum negativer Schufaeintrag?
Der negative Schufa Eintrag kann daher kommen, weil Rechnungen im Vorfeld nicht beglichen wurden oder aus anderen Gründen, weil es beispielsweise noch ältere Vermerke wegen Mahnverfahren im Register der Schufa gibt. Sind diese unberechtigt, kann ein Gesuch bei der Schufa auf Streichung dieser Einträge gestellt werden. Doch es gibt noch einen anderen Weg, trotz einer schlechten Bonität günstigen Strom zu beziehen. Dafür muss einfach die Suche nach einem neuen Stromanbieter eingegrenzt werden.
Hinweis:
Gesucht werden nicht mehr die Tarife, mit monatlichen Abzahlungsraten, sondern lediglich diejenigen, bei denen die Zahlung über Vorauskasse möglich ist. Dabei lässt sich dann ebenso viel Geld sparen, wie bei den anderen Stromangeboten.
Worauf muss bei dem Stromtarif ohne Schufa geachtet werden
Bei der Suche eines neuen Stromanbieters über einen Stromtarifrechner müssen lediglich folgende Einstellungen getätigt werden. Die ‚Zahlungsweise‘ muss bei den Suchoptionen auf ‚alle inklusive Vorauskasse‘ eingestellt werden. Daneben muss noch bei ‚Paketttarife berücksichtigen‘ ein ‚ja‘ eingetragen werden.
Ebenso muss bei ‚Tarife mit Sonderabschlag berücksichtigen‘ ein ‚ja angegeben‘ werden. Nutzen Sie also die Möglichkeit der Einstellungen beim kostenlosen Stromtarifrechner, um günstige Stromanbieter zu finden. Falls diese Optionen ausgewählt wurden, werden nur noch die Tarife angezeigt, bei denen der Stromversorger gegen die Zahlung einer Kaution liefert.
Info:
Diese benötigt er als Sicherheit dafür, dass der Strom tatsächlich bezahlt wird. Durch diese Sicherheit kann unter den Umständen, dass der Stromanbieter einwilligt, auch bei einem negativen Schufa Eintrag günstiger Strom bezogen werden.
Stromanbieter ohne Schufa heraussuchen
Stromanbieter trotz negativer Schufa Auskunft werden häufig von Kunden gesucht, die gerade ein Haus oder eine Wohnung neu bezogen haben. Denn beim Einzug fällt der Haushalt sofort an den regionalen Stromversorger. Doch dieser Anbieter ist in vielen Fällen teurer als andere Firmen am Markt, welche die Tarife für die betreffende Region merklich preiswerter anbieten. Der Wechsel ist bei Stromtarifen ohne Schufa Auskunft einfach zu bewerkstelligen.
Gleich beim Einzug in die neue Wohnung oder in das Haus kann der bestehende Stromvertrag gekündigt werden. Nach der Auswahl des passenden neuen Vertragspartners werden diesem alle notwendigen Daten für einen Wechsel übermittelt.
Sobald das Stromunternehmen die Vertragsdaten hat, wird in der Regel eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Bei einer negativen Schufa Auskunft liegt die Entscheidung bei dem Energiekonzern.
Bei einem Vertrag mit Vorauszahlung stehen die Chancen gut, einen Vertrag bei dem günstigeren Anbieter zu bekommen. Doch auch bei einer Ablehnung ist kein Grund ersichtlich, bei dem teuren Energiekonzern zu bleiben. Denn auf dem Markt gibt es etliche Unternehmen, die bei einem Vertrag mit Vorkasse keine Notiz von einer negativen Bonität machen.
Hinweis:
Daher ist es wichtig, hartnäckig zu bleiben und es bei einem anderen Unternehmen zu versuchen. Somit kommen Kunden mit negativer Schufa doch noch zu dem gewünschten preisgünstigen Stromtarif.
Warum machen Stromanbieter eine Abfrage bei der Schufa?
Die Bonitätsprüfung dient vielen Unternehmen zur Absicherung. Denn bei der Lieferung von Strom nach einem herkömmlichen Vertrag erhält der Kunde die Leistungen im Voraus. Es werden monatliche Abschlagszahlungen vereinbart, wobei die erste Abrechnung lediglich nach einem Jahr erfolgt. Bei einer negativen Schufa Auskunft geht der Stromlieferant ein hohes Risiko ein. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund der Eintrag erfolgte und wie lange er zurückliegt.
Fest steht, dass der Eintrag belegt, dass es in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten bei einem anderen Unternehmen gegeben hat. Die Firma kann sich nicht darauf verlassen, dass Einzahlungen regelmäßig auf das Konto des Stromlieferanten eingehen sowie Kontorückstände sofort beglichen werden. Die Absicherung durch eine Kaution kann für den Stromkonzern ein Mittel sein, diese Fälle zu begrenzen und somit Strom trotz negativer Schufa Auskunft auszuliefern.
Tipps zum Strom ohne Schufa
Deutschland bietet ihren Verbrauchern aufgrund des liberalisierten Energiemarktes immer die Freiheit den Stromanbieter zu wechseln. Aus diesem Grund gibt es auch Möglichkeiten ohne Schufa an einen neuen Vertrag zu kommen. Denn nicht immer nehmen Stromversorger Anträge ohne Schufa an. Dabei sollten folgende 5 Tipps und Tricks beachtet werden.
1) mit Absagen rechnen
Nicht immer ist die Prüfung der Schufa notwendig. Manche Anbieter prüfen nur in Stichproben die Zuverlässigkeit ihrer Kunden. Allerdings trifft das nicht auf jeden Stromanbieter zu. Mithilfe der Schufa bekommen sie eine genaue Auskunft über die Vergangenheit des Gegenüberliegenden. Dort werden alle Zahlungsschwierigkeiten sowie Schulden vermerkt. Es dient als eine Art Absicherung, da Firmen selten auf Personen mit schlechter Zahlungsfähigkeit setzen.
Info:
Ohne Beweis oder Einsicht in die Schufa kann es durchaus schwer werden an einen passenden Tarif zu kommen. Nicht jeder Anbieter kann es sich erlauben ein Risiko einzugehen. Deswegen sollte man ohne Schufa mit einigen Absagen rechnen.
2) Kulanz des Anbieters
Eine weitere und sehr beliebte Variante ist die Kulanz des Kunden. Prinzipiell muss die Verweigerung zur Einsicht in die Schufa Gründe haben. Diese müssen nicht immer negativ sein, ganz im Gegenteil. Viele der Verbraucher wollen ihre persönlichen Daten in der Schufa schützen und wollen nicht, dass Firmen sie einsehen können. Dabei handelt es sich mehr um ein Datenschutzproblem als um ein Zahlungsproblem.
Dieses Anliegen kann dem zuständigen Stromanbieter in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden. Eventuell lässt sich dieser auch ohne Schufa überzeugen. Ein Versuch ist es wert.
3) Preise vergleichen
Mit oder ohne Schufa, ein Preisvergleich ist in den meisten Fällen sinnvoll. Mit einem ordentlichen Vergleich lässt sich der beste und günstigste Anbieter finden. Strom an sich verfügt über keine qualitativen Eigenschaften. Der Strom beim Grundversorger ist der gleiche wie bei einem anderen Versorger. Letztendlich zählt der Preis.
Hinweis:
Nach dem Vergleich können die wichtigsten Anbieter kontaktiert werden. Wahrscheinlich wird nicht jeder einen Antrag ohne Schufa annehmen, allerdings kostet das Ausfüllen von Anträgen nichts. Mit Glück ist ein Anbieter dabei, der sich am Schluss durch ein persönliches Gespräch überzeugen lässt.
4) Grundversorger steht in der Pflicht
Verbraucher müssen sich beim Wechsel ihres Anbieters keine Sorgen machen. Egal ob bei schlechter Bonität oder ein Antrag ohne Schufa, jeder Verbraucher hat das Recht seinen Anbieter zu wechseln. Deren aktuelle Situation spielt keine Rolle. Selbst wenn der Vertrag ausläuft und noch kein passender Stromversorger gefunden wurde, ist der Grundversorger verpflichtet den Verbraucher mit Strom zu füttern.
In Deutschland ist es nicht erlaubt den Strom einfach abzuschalten. Bei Schwierigkeiten im Wechsel wird kein Mensch ins kalte Wasser geworfen.
5) Viele Angebote einholen
Insbesondere bei Anträgen ohne Schufa oder schlechter Bonität sollte man so viele Angebote wie möglich verbreiten. Das Ausfüllen der Anträge ist kostenlos und probieren kostet nichts. Viele Anbieter lassen sich durch Vorkasse umstimmen. Die Einsicht in die Schufa-Daten ist nicht für jedermann. Deswegen so viele Angebote wie möglich einholen, diese miteinander vergleichen und am Schluss für den passenden Versorger entscheiden.